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Familiennahe & individuelle Betreuung für Ihr Kind!

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Das ändert sich in 2018

02. 02. 2018

Das ändert sich in 2018

 

Krankenversicherung:

 

Der Beitragssatz für nebenberuflich selbstständig Tätige bleibt bei 14,0 %, für hauptberuflich Selbstständige bei 14,6 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst erheben dürfen. Er beträgt ca. 1 %. 

 

Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von monatlich 435,00 € (also nach Abzug der Betriebskostenpauschale bzw. der nachgewiesenen Betriebsausgaben) ist es für Verheiratete möglich, in der Familienversicherung des Partners/der Partnerin zu verbleiben, der/die gesetzlich versichert ist. Für angestellte Kindertagespflegepersonen gilt nach wie vor die Einkommensgrenze von 450,00 €.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Version der "Fakten und Empfehlungen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.01.2018.

 
Kontakt
 

Fachberatung und Vermittlung

 

KJF Soziale Angebote Allgäu

Kindertagespflege Unterallgäu
Steinstr. 20
87719 Mindelheim

 

Christiane Boos-Hilebrand

Heidrun Kornegger-Tausch

 

08261/3757

 

 

Kostenstelle und Elternbeitrag

 

Kreisjugendamt Unterallgäu

Champagnatplatz 4

87719 Mindelheim

 

08261/995-167

 

08261/995-783