Das ändert sich in 2018
Das ändert sich in 2018
Krankenversicherung:
Der Beitragssatz für nebenberuflich selbstständig Tätige bleibt bei 14,0 %, für hauptberuflich Selbstständige bei 14,6 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst erheben dürfen. Er beträgt ca. 1 %.
Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von monatlich 435,00 € (also nach Abzug der Betriebskostenpauschale bzw. der nachgewiesenen Betriebsausgaben) ist es für Verheiratete möglich, in der Familienversicherung des Partners/der Partnerin zu verbleiben, der/die gesetzlich versichert ist. Für angestellte Kindertagespflegepersonen gilt nach wie vor die Einkommensgrenze von 450,00 €.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Version der "Fakten und Empfehlungen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.01.2018.